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NEIWA fordert stärkeres Engagement für Korruptionsbekämpfung in Brüsseler Erklärung
Das Netzwerk europäischer Integritäts- und Whistleblowing-Behörden fordert in der Erklärung von Brüssel ein stärkeres Engagement für die Korruptionsbekämpfung.

Die Vertreter des NEIWA-Netzwerks (vollständiger Name: Network of European Integrity and Whistleblowing Authorities) kamen auf Einladung des föderalen Ombudsmanns am 12. und 13. Juni 2025 in Brüssel zusammen. Sie hielten dort ihre jährliche Generalversammlung ab, um ihre Standpunkte zu Themen abzustimmen, die sie in den vergangenen Monaten in Arbeitsgruppen untersucht und diskutiert hatten. In ihrer Abschlusserklärung fordern sie eine rasche Verabschiedung des Vorschlags für eine EU-Richtlinie zur verstärkten Bekämpfung von Korruption.
Das NEIWA-Netzwerk besteht seit 2019 und hat 35 Mitglieder aus 23 europäischen Ländern. Alle Mitglieder spielen in ihrem Land eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie.

Während des Treffens in Brüssel fassten die Teilnehmer die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in der "Erklärung von Brüssel" zusammen, die einige praktische Empfehlungen für die Mitglieder und einen Appell an die politischen Entscheidungsträger enthält.

So empfiehlt das Netzwerk seinen Mitgliedern:

- Instrumente bereitzustellen, um bei anonymen Meldungen dennoch anonym mit dem Meldenden kommunizieren zu können, beispielsweise um zusätzliche Informationen anzufordern;
- Daten im Zusammenhang mit anonymen Meldungen zu analysieren, um die Qualität dieser Meldungen zu verbessern;
ihre Mitarbeiter für die Bedeutung eines sicheren Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Meldungen zu sensibilisieren;
- auf die Aus- und Weiterbildung von Juristen und anderen Personen, die Whistleblower unterstützen, zu setzen.

Das NEIWA-Netzwerk fordert die politischen Entscheidungsträger auf, 
- sich weiterhin für die Korruptionsbekämpfung einzusetzen und den Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption rasch zu verabschieden;
- den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern und das Recht auf freie Meinungsäußerung als Grundlage unserer Demokratie zu wahren;
die Unterstützung von Whistleblowern weiter auszubauen;
sich für die Bekanntmachung der Rolle von Whistleblowern, der Art und Weise, wie sie Meldungen machen können, und ihres Beitrags zum Gemeinwohl einzusetzen.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft nahm die Ombudsperson Marlene Hardt an diesem Treffen teil.

Lesen Sie die Erklärung von Brüssel mit den vollständigen Empfehlungen. :

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Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde

Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.

Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise

einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
von folgenden Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
von folgenden Pflegeeinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
einer der folgenden Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Institution in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig ist, finden Sie Ihr Problem vielleicht in folgender Liste:

Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig:

über föderale, regionale oder ausländische Behörden. über Krankenhäuser über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post. in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

ein Bürger ein Unternehmen eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.

Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?

Schauen Sie einfach unter http://www.ombudsman.be/de nach.
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://verbraucherschutzzentrale.be

Die Ombudsperson

IPMLRB
Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.
68ICV8
Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.
MNABEM
Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.

Rufen Sie an!

Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.

Telefon: 0800 98759
Eingeschränkte Erreichbarkeit: Ab dem 25.06.2025 ist der Ombudsdienst wieder für Sie da.
In dringenden Fällen können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
oder nutzen Sie das Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/beschwerdeformular.htm
Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Email:

Verwendete Abkürzungen:
ÖSHZ = Öffentliches Sozialhilfezentrum
VoG = Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht