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Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen

Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
  • Energieprämien
    Sie besitzen ein Eigenheim in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Sie vermieten dort eine Wohnung oder ein Haus? Das Ministerium unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Baumaßnahmen ergreifen, um an Ihrem Gebäude Energie einzusparen oder dessen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu vermindern.
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Kontakt mit dem Ombudsdienst

Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Platz des Parlaments 1 4700 Eupen BE


Telefon: 0800 98759





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Auftrag

Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vermitteln und eine alternative Möglichkeit zur Lösung von Konflikten aufzeigen.


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