Neue UN-Resolution unterstreicht die Bedeutung von Ombudspersonen
Am 17. Dezember 2024 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der die wichtige Rolle von Ombudspersonen und Ombudsstellen in unseren Gesellschaften hervorgehoben wird. In dieser Resolution wird ihre Aufgabe als wesentlich anerkannt: Schutz der Menschenrechte, Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit durch Verringerung der Kluft zwischen den Bürgern und den öffentlichen Diensten.
Die Resolution hebt den Einfluss von Ombudspersonen bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung hervor, insbesondere Ziel 16, das auf den Aufbau inklusiver Gesellschaften und die Stärkung öffentlicher Institutionen abzielt. Sie erkennt an, dass Ombudsstellen einen wichtigen Beitrag zu diesem Ziel leisten, indem sie kostenlose und zugängliche Beschwerdemechanismen bereitstellen, systemische Probleme identifizieren und so die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen effektiv und verantwortungsvoll verbessern.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont auch, wie wichtig es ist, Kontaktpersonen in der Verwaltung zu benennen, um Beschwerden effektiv zu bearbeiten.
Die Resolution ruft die Staaten dazu auf, Ombudsmann- und Mediationsdienste im Einklang mit den Prinzipien von Venedig einzurichten, die Unabhängigkeit der Ombudspersonen zu gewährleisten, ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie frei und effektiv handeln können, und ihre Bedeutung für die Stärkung der Demokratie anzuerkennen. Klicken Sie hier für die vollständige Resolution der Vereinten Nationen:
Seit 2017 parlamentarische Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Marlene Hardt
Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde
Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.
Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise
einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Institution in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig ist, finden Sie Ihr Problem vielleicht in folgender Liste:
Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig:
über föderale, regionale oder ausländische Behörden.
über Krankenhäuser
über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post.
in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
ein Bürger
ein Unternehmen
eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.
Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://verbraucherschutzzentrale.be
Die Ombudsperson
Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.
Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.
Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.
Rufen Sie an!
Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.
Telefon: 0800 98759
Sie erreichen die Ombudsperson telefonisch
montags von 13:30 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr, freitags von 09 bis 12 Uhr.
Wenn sie nicht sofort abnimmt kann es sein, dass sie ein Gespräch führt oder an einer Versammlung teilnimmt. Sie meldet sich so bald wie möglich zurück.
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Der Ombudsdienst ruft Sie zu unseren Telefonzeiten zurück.