Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen

Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Kulturelle Angelegenheiten

  • Denkmalschutz
    Hilfestellung bei Genehmigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten und in den Schutzbereichen
  • Förderung der schönen Künste
    Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens fördert verschiedene Kunstformen, wie zum Beispiel Literatur, Musik, Tanz, Theater, Ballett, Film und bildende Kunst
  • Kulturerbe
    Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens unterstützt Museen und sonstige wissenschaftlich-kulturelle Einrichtungen in Bezug auf die Anerkennung, die Finanzierung und die Ausstattung.
  • Medien
    Die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens hat als eine unabhängige Regulierungsbehörde die Aufsicht für audiovisuellen Medien.
  • Museen
    Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Verantwortlich für die Einstufung und qualitätsbezogene Bezuschussung für Personal und Funktionskosten der Museen.
  • Schutz der Sprache
    Das deutsche Sprachgebiet ist eins von vier Sprachgebiete in Belgien. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für den Schutz und die Veranschaulichung der Sprache zuständig. Der korrekte Gebrauchs der Sprache wird gefördert durch die Verbreitung literarischer Werke im In- und Ausland und durch die Gewährung von Zuschüssen, Preisen, Stipendien usw. ;

Personenbezogene Angelegenheiten

  • Adoption
    Jede Adoption beginnt mit einem persönlichen Informationsgespräch in der Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Behindertenausbildung
    Menschen mit Behinderung können gemeinsam mit allen anderen zur Schule gehen und sich weiterbilden. Die Rahmenbedingungen des Bildungswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind so ausgerichtet, dass sie den Bedürfnissen aller Schüler gerecht werden und somit die Chancengerechtigkeit gewährleistet wird.
  • Behindertenfürsorge
    Heute sind Emanzipation und Partizipation die Schlüsselwörter in der Behindertenfürsorge.Dies bedeutet unter anderem, dass Personen mit Behinderung zu allen Sektoren der Gesellschaft, also nicht nur zu Gebäuden, den öffentlichen Verkehr, der Arbeitsbeschaffung und dem Unterricht, Zugang haben müssen. Zugänglichkeit ist ein weiter Begriff, der mithin auch das Recht auf Information und das Recht auf Kultur beinhaltet. Jedem Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, soll zum Beispiel die Möglichkeit offen stehen, in die Oper zu gehen, eine Theatervorstellung zu genießen, usw
  • Beschäftigungspolitik
    Seit dem 1. Januar 2000 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für Beschäftigungspolitik. Diese umfaßt drei Tätigkeitsfelder: Vermittlung von Arbeitnehmern, Verwaltung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, betriebliche Beschäftigungsgenehmigungen und personenbezogene Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern
  • Jugendhilfe
    Die Jugendhilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfaßt folgende Aufgaben: Prävention, die einvernehmliche Jugendhilfe, die gerichtliche Jugendhilfe, den Jugendschutz, die Strafvermittlung, die Pflegschaft, die Adoption und die Kinderrechte
  • Pflegegeld
    Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Senioren, die einen Unterstützungsbedarf haben. Es dient dazu, die Autonomie der älteren Menschen zu stärken und ihnen zu helfen, selbstbestimmt zu leben. Es löst ab dem 1. Januar 2023 die bisherige föderale Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (BUB) ab.

Von der Wallonischen Region übertragene Zuständigkeiten

Unterichtswesen

Verwendete Abkürzungen:
ÖSHZ = Öffentliches Sozialhilfezentrum