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Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen
Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Beschäftigungspolitik
Seit dem 1. Januar 2000 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für Beschäftigungspolitik. Diese umfaßt drei Tätigkeitsfelder: Vermittlung von Arbeitnehmern, Verwaltung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, betriebliche Beschäftigungsgenehmigungen und personenbezogene Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern
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