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Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen

Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
  • Beschäftigungspolitik
    Seit dem 1. Januar 2000 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für Beschäftigungspolitik. Diese umfaßt drei Tätigkeitsfelder: Vermittlung von Arbeitnehmern, Verwaltung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, betriebliche Beschäftigungsgenehmigungen und personenbezogene Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern
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Kontakt mit dem Ombudsdienst

Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Platz des Parlaments 1 4700 Eupen BE


Telefon: 0800 98759





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Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vermitteln und eine alternative Möglichkeit zur Lösung von Konflikten aufzeigen.


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