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Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen
Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Behindertenausbildung
Menschen mit Behinderung können gemeinsam mit allen anderen zur Schule gehen und sich weiterbilden. Die Rahmenbedingungen des Bildungswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind so ausgerichtet, dass sie den Bedürfnissen aller Schüler gerecht werden und somit die Chancengerechtigkeit gewährleistet wird.
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