Dekrete und Rechtstexte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebietes
Das Dekret vom 15. Oktober 2018 regelt die elektronische Kommunikation von Behörden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Es definiert zentrale Begriffe wie elektronische Mitteilungen und Signaturen. Elektronische Mitteilungen haben die gleiche Rechtswirkung wie schriftliche Dokumente, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Behörden müssen transparente Verfahren für die elektronische Kommunikation festlegen. Zudem werden elektronische Formulare, Unterschriften und Einschreiben einem physischen Pendant gleichgestellt.

Sprachengesetzgebung

Koordinierte Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966
Die koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966 regeln den Gebrauch der Landessprachen in öffentlichen Diensten und Verwaltungsprozessen Belgiens. Sie gelten für staatliche, provinziale und kommunale Behörden sowie für bestimmte private Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag. Das Gesetz definiert vier Sprachgebiete: das niederländische, das französische, das deutsche und Brüssel-Hauptstadt. Es legt fest, in welchen Verwaltungsbereichen die jeweiligen Sprachen zu verwenden sind, insbesondere für öffentliche Ämter, Gerichtswesen, Bildungseinrichtungen und Wahlen. Die genaue Einteilung der Regionen und deren Verwaltungssprache ist ebenfalls geregelt.
Vereinbarung mit der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle vom 19.9.2018
Der Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet eng mit der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle zusammen. Diese Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung aus dem Jahr 2018 festgeschrieben.