Häufig gestellte Fragen zum Ombudsdienst
Die wichtigsten Antworten zu Zuständigkeit, Ablauf, Kosten und Anonymität - kompakt zusammengefasst. Für weiterführende Details verlinken einzelne Antworten auf ausführlichere Seiten.
ZUSTÄNDIGKEIT & ABLAUF
Sie können sich an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden, wenn Sie mit der Arbeitsweise oder einer Amtshandlung einer Einrichtung oder Behörde nicht zufrieden sind und Sie Ihr Anliegen zuvor direkt mit dieser Einrichtung oder Behörde selbst versucht haben zu klären, aber dies nicht erfolgreich war.
Wichtige Voraussetzungen:
Schritt empatmung
1. Erstschritt Sie müssen zuerst versuchen, Ihr Anliegen direkt mit der Einrichtung oder Behörde selber zu klären
2. Dann zum Ombudsdienst Wenn dieser Schritt nicht erfolgreich war oder Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Ombudsfrau wenden
Kontaktmöglichkeiten zum Ombudsdienst:
Telefon (kostenlos): 0800 98759
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 13:30-16:30 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
E-Mail: beschwerde@dg-ombudsdienst.be
Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/nl/klachtenformulier.htm
Adresse: Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben - der Ombudsdienst ruft Sie dann zurück.
A,B,C