Häufig gestellte Fragen zum Ombudsdienst

Die wichtigsten Antworten zu Zuständigkeit, Ablauf, Kosten und Anonymität - kompakt zusammengefasst. Für weiterführende Details verlinken einzelne Antworten auf ausführlichere Seiten.
ZUSTÄNDIGKEIT & ABLAUF

Sie können sich an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden, wenn Sie mit der Arbeitsweise oder einer Amtshandlung einer Einrichtung oder Behörde nicht zufrieden sind und Sie Ihr Anliegen zuvor direkt mit dieser Einrichtung oder Behörde selbst versucht haben zu klären, aber dies nicht erfolgreich war. Wichtige Voraussetzungen: Schritt empatmung 1. Erstschritt Sie müssen zuerst versuchen, Ihr Anliegen direkt mit der Einrichtung oder Behörde selber zu klären 2. Dann zum Ombudsdienst Wenn dieser Schritt nicht erfolgreich war oder Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Ombudsfrau wenden Kontaktmöglichkeiten zum Ombudsdienst: Telefon (kostenlos): 0800 98759 Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 13:30-16:30 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr E-Mail: beschwerde@dg-ombudsdienst.be Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/nl/klachtenformulier.htm Adresse: Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben - der Ombudsdienst ruft Sie dann zurück.

A,B,C