Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites Dienst mit getrennter Geschäftsführung Service und Logistik

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters Dienst mit getrennter Geschäftsführung Service und Logistik melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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Möchten Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung dem Dienst Service und Logistik einreichen, dann nutzen Sie diesen Link: Beschwerde