Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ombudsfrau der deutschsprachigen Gemeinschaft ist bemüht, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
https://www.dg-ombudsdienst.be/com/elektronische_Kommunikation_der_Behoerden.pdf
Personen, die eine Darstellung mit erhöhtem Kontrast benötigen, können dies über den Punkt "hoher Kontrast" auswählen, oder nutzen Sie folgenden Link:
https://www.dg-ombudsdienst.be/?ac
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zum Zeitpunkt der Überprüfung entspricht diese Webseite teilweise konform den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente, auf den Seiten Jahresberichte und Gesetzestexte erfüllen noch nicht alle Kriterien nach PDF/UA-Standard ISO 14289.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2 Februar 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102' wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 03. November 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Webseite können Sie gerne per E-Mail an die Adresse beschwerde@dg-ombudsdienst.be oder schriftlich an Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen, senden.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer fehlenden oder unbefriedigenden Antwort über die oben genannten Feedback-Methoden können Sie dies mit einer Beschwerde an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausdrücken. beschwerde@dg-ombudsdienst.be
Engagements der Ombudsperson für digitale Barrierefreiheit
Die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens möchte die Nutzung für Menschen mit einer Behinderung fördern, indem sie als Anlaufstelle dient, um Webseiten von öffentlichen Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens besser zugänglich zu machen.
Auch mit der eigenen Webseite soll Ihnen ein möglichst optimales Lesen der Informationen ermöglicht werden. Es wird versucht, die relevanten Zugänglichkeitsstandards entsprechend anzuwenden. Die Ombudsfrau verfolgt das Vorhaben, ihre Webseite in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.