Zufriedenheitsumfrage

zu Akte


Vor einigen Wochen wurde die Akte zu Ihrer Anfrage/Beschwerde in der Zuständigkeit der Ombudsfrau (Bürgerbeauftragte) geschlossen.


Vor einigen Wochen haben Sie sich mit einem Anliegen an die Ombudsfrau (Bürgerbeauftragte) gewandt. Da die Ombudsfrau nicht für Ihre Beschwerde zuständig war, hat sie Ihre Akte weitergeleitet, bzw. Ihnen Informationen gegeben.


Vor einigen Wochen wurde die Akte zu Ihrer Anfrage/Beschwerde bei der Ombudsfrau (Bürgerbeauftragte) bezüglich der Einhaltung der Sprachengesetzgebung geschlossen.
Sie können uns helfen, die Qualität unseres Dienstes weiter zu verbessern, indem Sie die folgenden Fragen beantworten.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.