Ombudsleute präsentieren ihr Memorandum


Auf der Grundlage von Beobachtungen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gemacht haben, und von Erfahrungen, die innerhalb des Netzes ausgetauscht wurden, formulieren Ombudsman.be Empfehlungen für die politischen Verantwortlichen, um den Zugang der Bürger zu ihren Rechten, zu Dienstleistungen und zu Ombudsleuten zu fördern.

Es werden fünf Empfehlungen ausgesprochen:

1) Gewährleistung und Stärkung des Zugangs der Bürger zu ihren Rechten, z. B. durch die automatische Gewährung von Rechten ohne vorherigen Antrag oder durch die Verallgemeinerung des Grundsatzes 'Only once";

2) Gewährleistung der Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Unternehmen, z. B. durch allgemeine Unterstützung von Personen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler Verwaltungsverfahren haben, oder durch die Beibehaltung physischer Zugangspunkte, auch in ländlichen Gebieten;

3) Gewährleistung des Internetzugangs als Grundbedürfnis, z. B. durch die Festlegung spezifischer Regeln für den Mindestzugang zu einem hochwertigen und erschwinglichen Internet;

4) Gewährleistung der Funktion eines Ombudsmanns auf allen Verwaltungsebenen, auch auf der Ebene der Gemeinden und ÖSHZ (In der Wallonie und Flandern);

5) Gewährleistung des Status und der Unabhängigkeit der Ombudsleute, z. B. durch die Verankerung des Rechts auf Anrufung eines Ombudsmanns in der Verfassung, der unabhängig von der Verwaltung oder dem Unternehmen ist, gegen das der Bürger eine Beschwerde einreichen möchte.

veröffentlicht: 02.05.2024

Verwendete Abkürzungen:
ÖSHZ = Öffentliches Sozialhilfezentrum