Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Arbeitsamts der Deutsprachigen Gemeinschaft

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Arbeitsamts der Deutsprachigen Gemeinschaft melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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