Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Fachbereich im Ministerium für Raumordnung

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Fachbereich im Ministerium für Raumordnung melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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