Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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