Am 19. September 2018 unterzeichnen die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Marlene Hardt, und der Präsident der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle (SKSK), Emmanuel Vandenbossche, eine Absichtserklärung, die die strukturelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen zum Ziel hat.
Die Aufgabe der SKSK besteht darin, die korrekte Anwendung der Sprachengesetzgebung durch die Verwaltungen in ganz Belgien sicherzustellen. So prüft die SKSK z. B., ob eine wallonische Behörde eine Person auf Deutsch hätte anschreiben müssen.
Die Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen das Gefühl haben, dass sie gehört werden und dass sie ihre Rechte in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze über den Gebrauch von Sprachen in Verwaltungssachen geltend machen können.
Dieses Vereinbarungsprotokoll ist Teil einer Dynamik, die die effektivere Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche der deutschsprachigen Bevölkerung zum Ziel hat. Am 22. Februar 2016 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachige Gemeinschaft eine entsprechende Resolution. Zudem übertrug es dem damaligen Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusätzliche Aufgaben: Seit März 2016 erteilt der Ombudsdienst kostenlos rechtliche Auskünfte im Bereich der Sprachengesetzgebung, zeigt Beschwerdemöglichkeiten auf, leitet Beschwerden an die SKSK weiter und verfolgt den Werdegang der Beschwerden.
Die Vereinbarung mit der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle stärkt die Rolle der Ombudsfrau als Anlauf- und Sammelstelle für Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Sprachengesetzgebungen. Die Zusammenarbeit wird einfacher und intensiver. Zudem wird dadurch ermöglicht, dass man sich ein besseres Bild der Bereiche machen kann, in denen die Rechte der deutschsprachigen Bürger noch nicht ausreichend gewahrt werden.
Das Vereinbarungsprotokoll wird einer jährlichen Bewertung unterzogen und dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ein Bericht übermittelt.
Die Aufgabe der SKSK besteht darin, die korrekte Anwendung der Sprachengesetzgebung durch die Verwaltungen in ganz Belgien sicherzustellen. So prüft die SKSK z. B., ob eine wallonische Behörde eine Person auf Deutsch hätte anschreiben müssen.
Die Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen das Gefühl haben, dass sie gehört werden und dass sie ihre Rechte in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze über den Gebrauch von Sprachen in Verwaltungssachen geltend machen können.
Dieses Vereinbarungsprotokoll ist Teil einer Dynamik, die die effektivere Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche der deutschsprachigen Bevölkerung zum Ziel hat. Am 22. Februar 2016 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachige Gemeinschaft eine entsprechende Resolution. Zudem übertrug es dem damaligen Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusätzliche Aufgaben: Seit März 2016 erteilt der Ombudsdienst kostenlos rechtliche Auskünfte im Bereich der Sprachengesetzgebung, zeigt Beschwerdemöglichkeiten auf, leitet Beschwerden an die SKSK weiter und verfolgt den Werdegang der Beschwerden.
Die Vereinbarung mit der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle stärkt die Rolle der Ombudsfrau als Anlauf- und Sammelstelle für Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Sprachengesetzgebungen. Die Zusammenarbeit wird einfacher und intensiver. Zudem wird dadurch ermöglicht, dass man sich ein besseres Bild der Bereiche machen kann, in denen die Rechte der deutschsprachigen Bürger noch nicht ausreichend gewahrt werden.
Das Vereinbarungsprotokoll wird einer jährlichen Bewertung unterzogen und dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ein Bericht übermittelt.