Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites einer Behörde oder Einrichtung der Deutschprachigen Gemeinschaft

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters einer Behörde oder Einrichtung der Deutschprachigen Gemeinschaft melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.
Ihren Namen und Adresse wird nur die Ombudsperson kennen.
Möchten Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung einreichen, dann nutzen Sie diesen Link: Beschwerde
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