Probleme mit der Beschäftigungspolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Seit dem 1. Januar 2000 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für Beschäftigungspolitik. Diese umfaßt drei Tätigkeitsfelder: Vermittlung von Arbeitnehmern, Verwaltung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, betriebliche Beschäftigungsgenehmigungen und personenbezogene Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern
Sind Sie mit einer Arbeitsweise oder einer Amtshandlung nicht zufrieden?
Die Ombudsfrau unterstützt Sie als Bürgerbeauftragte des Parlaments bei Ihrem Anliegen.
In einem ersten Schritt müssen Sie versuchen ihr Anliegen selber zu klären.
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Beschäftigung
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