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Damit die Ombudsfrau Ihr Anliegen bearbeiten kann, prüft sie jede Akte auf folgende Punkte:

  1. Name, Vorname, Anschrift, Telefon oder E-Mail des Beschwerdeführers
  2. Präzise Formulierung der Anfrage
  3. Beschreibung der Entscheidung oder des Verhaltens der Verwaltungsbehörde, gegen die/das Beschwerde erhoben wird
  4. Beschreibung der Schritte, die bisher unternommen wurden
  5. Wurden die bestehenden Einspruchsverfahren ausgeschöpft?
  6. Die Beschwerde bezieht sich auf Fakten, die nicht mehr als 1 Jahr vor Einreichen der Beschwerde zurückliegen.

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