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Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites der Interkommunalen Vivias
Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters der Interkommunalen Vivias melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.
Welche Einrichtung ist betroffen?
In welcher Eigenschaft melden Sie?
Arbeitnehmer
Beamter
zeitweilig Beschäftiger
Praktikant
Bewerber auf ein Arbeitsverhätltnis
ausgeschiedener Mitarbeiter
ehrenamtlich Tätiger
Mitglied eines Verwatungsrates
Selbstständiger Lieferant
Mitarbeiter eines Lieferanten
Selbstständiger Dienstleister
Mitarbeiter eines Dienstleister
Wann wurde der Verstoß bemerkt?
Juli 2025
Juni 2025
Mai 2025
April 2025
März 2025
Februar 2025
Januar 2025
Dezember 2024
November 2024
Oktober 2024
September 2024
August 2024
Juli 2024
Juni 2024
Mai 2024
April 2024
März 2024
Februar 2024
Januar 2024
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November 2023
Oktober 2023
September 2023
August 2023
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