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Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites der Familienhilfe
Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters der Familienhilfe melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.
Welche Einrichtung ist betroffen?
In welcher Eigenschaft melden Sie?
Arbeitnehmer
Beamter
zeitweilig Beschäftiger
Praktikant
Bewerber auf ein Arbeitsverhätltnis
ausgeschiedener Mitarbeiter
ehrenamtlich Tätiger
Mitglied eines Verwatungsrates
Selbstständiger Lieferant
Mitarbeiter eines Lieferanten
Selbstständiger Dienstleister
Mitarbeiter eines Dienstleister
Wann wurde der Verstoß bemerkt?
Mai 2024
April 2024
März 2024
Februar 2024
Januar 2024
Dezember 2023
November 2023
Oktober 2023
September 2023
August 2023
Juli 2023
Juni 2023
Mai 2023
April 2023
März 2023
Februar 2023
Januar 2023
Dezember 2022
November 2022
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August 2022
Juli 2022
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