Ombudsleute präsentieren ihr Memorandum
Auf der Grundlage von Beobachtungen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gemacht haben, und von Erfahrungen, die innerhalb des Netzes ausgetauscht wurden, formulieren Ombudsman.be Empfehlungen für die politischen Verantwortlichen, um den Zugang der Bürger zu ihren Rechten, zu Dienstleistungen und zu Ombudsleuten zu fördern.

Es werden fünf Empfehlungen ausgesprochen:

1) Gewährleistung und Stärkung des Zugangs der Bürger zu ihren Rechten, z. B. durch die automatische Gewährung von Rechten ohne vorherigen Antrag oder durch die Verallgemeinerung des Grundsatzes 'Only once";

2) Gewährleistung der Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Unternehmen, z. B. durch allgemeine Unterstützung von Personen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler Verwaltungsverfahren haben, oder durch die Beibehaltung physischer Zugangspunkte, auch in ländlichen Gebieten;

3) Gewährleistung des Internetzugangs als Grundbedürfnis, z. B. durch die Festlegung spezifischer Regeln für den Mindestzugang zu einem hochwertigen und erschwinglichen Internet;

4) Gewährleistung der Funktion eines Ombudsmanns auf allen Verwaltungsebenen, auch auf der Ebene der Gemeinden und ÖSHZ (In der Wallonie und Flandern);

5) Gewährleistung des Status und der Unabhängigkeit der Ombudsleute, z. B. durch die Verankerung des Rechts auf Anrufung eines Ombudsmanns in der Verfassung, der unabhängig von der Verwaltung oder dem Unternehmen ist, gegen das der Bürger eine Beschwerde einreichen möchte.

Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde

Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.

Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise

einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
von folgenden Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
einer der folgenden Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig

  • über föderale, regionale oder ausländische Behörden.
  • über Krankenhäuser
  • über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post.
  • in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

  • ein Bürger
  • ein Unternehmen
  • eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.

Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?

Schauen Sie einfach unter http://www.ombudsman.be/de nach.
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://www.vsz.be

Die Ombudsperson

49GVDE
Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.
MYMTM6
Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.
LGDXWA
Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.

Rufen Sie an!

Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.

Telefon: 0800 98759
Sie erreichen die Ombudsperson telefonisch montags von 13:30 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr, freitags von 09 bis 12 Uhr. Wenn sie nicht sofort abnimmt kann es sein, dass sie ein Gespräch führt oder an einer Versammlung teilnimmt. Sie meldet sich so bald wie möglich zurück.
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Der Ombudsdienst ruft Sie zu unseren Telefonzeiten zurück.
oder nutzen Sie das Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/beschwerdeformular.htm
Ombudsfrau
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Email:
Verwendete Abkürzungen:
ÖSHZ = Öffentliches Sozialhilfezentrum
VoG = Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht