Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites Öffentliches Sozialhilfezentrum Kelmis

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters Öffentliches Sozialhilfezentrum Kelmis melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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