Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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Ihren Namen und Adresse wird nur die Ombudsperson kennen.
Möchten Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand einreichen, dann nutzen Sie diesen Link: Beschwerde
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