Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Bischöflichen Institut Büllingen

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Bischöflichen Institut Büllingen melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.

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