Häufig gestellte Fragen in Bezug auf das Amt der Ombudsfrau

Was ist ein Ombudsmann? Was ist eine Ombudsfrau?
'Ombudsmann' oder 'Ombudsfrau' ist abgeleitet von dem schwedischen Wort 'Ombudsman'. Es bedeutet: 'Der, der für einen anderen spricht'. Vor zirka 200 Jahren setzte das schwedische Parlament diese Funktion ein. Der Ombudsmann vermittelt. Er tritt für den Bürger ein, der seine Beschwerde nicht mit der Behörde klären konnte.
Wer ist die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Der Ombudsmann wird vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft für eine Mandatsdauer von sechs Jahren bezeichnet. Die gleiche Person kann höchstens zwei Mal dieses Mandat ausüben. Der Ombudsmann ist unabhängig, das heißt, er untersteht keiner Behörde. Die jetzige Ombudsfrau, Marlene Hardt, hat das Amt am 1. April 2017 angetreten.
Welche Aufträge hat der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau?
Der Ombudsmann hat die Aufgabe, bei der Verwirklichung einer offeneren, besser erreichbaren und kundenfreundlichen Verwaltung zu helfen.Der Ombudsmann kann das Handeln der Verwaltung prüfen, ausgehend von den ihm unterbreiteten Beschwerden oder auf Antrag des Präsidiums des Parlaments. Er versucht, konkrete Lösungen für die Probleme zu finden und die Standpunkte des Bürgers und der Verwaltung zu versöhnen. Auf Grundlage seiner Untersuchungen erstattet er dem Parlament Bericht und übermittelt Empfehlungen. Der Ombudsmann veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht, der für das Parlament bestimmt ist.
Wer kann eine Beschwerde beim Ombdusmann bzw. bei der Ombudsfrau einreichen?
Jeder. Also jede Person, die von einer Streitsache betroffen ist, auf die sich die Beschwerde bezieht. Es kann sich um natürliche Personen, juristische Personen oder faktische Vereinigungen handeln.
Ist es möglich, eine Beschwerde anonym einzureichen?
Nein. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau behandelt die Beschwerden in Absprache mit dem Beschwerdeführer und der Verwaltung. Daher ist es schwierig, mit einer Person zu arbeiten, die sich nicht zu erkennen geben möchte.
Welche Beschwerden kann man bei dem Ombudsmann bzw. der Ombudsfrau einreichen?
Der Ombudsmann prüft Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen einer Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, einer lokalen Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung, die im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig ist. Beschwerden in Bezug auf andere Verwaltungen - beispielsweise den Föderalstaat, die Wallonische Region oder autonome Unternehmen (Eisenbahn, die Post, ...) - werden an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet. Der Ombudsmann behandelt die Beschwerden über alle Handlungen und Verhaltensweisen der Verwaltungen, bei denen der Beschwerdeführer der Auffassung ist, dass eine schlechte Verwaltungspraxis vorliegt. Auch das Ausbleiben des Handelns der Verwaltung, wie die Verweigerung der Ausführung einer Gerichtsentscheidung, kann Gegenstand einer Beschwerde sein.
Kann man seine Beschwerde direkt bei dem Ombudsmann bzw. der Ombudsfrau einreichen?
Nein. Bevor man seine Beschwerde bei der Ombudsfrau einreicht, muss man zunächst Kontakt zu der betreffenden Verwaltung bzw. Einrichtung aufnehmen und versuchen, das Problem zu lösen.
Wie wird eine Beschwerde eingereicht?
Eine Beschwerde kann mündlich oder schriftlich per E-Mail, Brief oder durch das Ausfüllen eines Online-Formulars eingereicht werden. Die Ombudsfrau schaltet sich kostenlos ein. Die Beschwerde einer juristischen Person oder einer nicht-rechtsfähigen Vereinigung ('faktischen Vereinigung') wird von einer ordnungsgemäß beauftragten natürlichen Person eingereicht.
Wie muss eine Beschwerde verfasst sein?
Formulieren Sie Ihre Beschwerde möglichst deutlich und vollständig. Fügen Sie die Dokumente bei, die zur Prüfung Ihrer Beschwerde nützlich sein können. Schicken Sie keine Originaldokumente, sondern immer Kopien!
Kann die Ombudsfrau die Bearbeitung einer Beschwerde verweigern?
Ja. Die Ombudsfrau kann die Bearbeitung einer anonymen Beschwerde verweigern. Sie kann sich ebenfalls weigern, eine Beschwerde zu bearbeiten, die mehr als ein Jahr nach den zugrunde liegenden Fakten eingereicht wird. Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Wenn die Ombudsfrau die Bearbeitung einer Beschwerde verweigert, begründet sie diese Entscheidung. Wenn Ihre Beschwerde Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, setzt die Ombudsfrau ihre Prüfung aus.
Bearbeitet die Ombudsfrau persönlich die Beschwerde?
Ja.
Erteilt die Ombudsfrau Ratschläge in Rechtsfragen?
Nein. Sie ist nicht der Rechtsberater der Bürger und auch nicht der Verwaltung.
Verlangt die Ombudsfrau ein Honorar?
Nein. Die Beschwerden werden von der Ombudsfrau vollständig kostenlos bearbeitet. Erreichbar ist sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 987 59.
Wird die Frist, um vor Gericht zu ziehen, unterbrochen?
Nein. Die Frist um Einspruch vor Gericht einzureichen läuft weiter. Es gibt eine Ausnahme: Die Frist um eine Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat einzureichen, wird maximal vier Monate unterbrochen.